Was darf ich eigentlich fahren?

 

AM  Mindestalter 15 Jahre

 

Zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm sowie max. 4kW bei Elektromotoren (auch Fahrräder mit Hilfsmotor).

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm sowie max. 4kW bei anderen Motoren. Die Leermasse darf 350kg nicht überschreiten (exkl. Batterien bei Elektrofahrzeugen).

 

 

A1  Mindestalter 16 Jahre

 

Krafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm sowie einer Leistung von max. 11kW und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,1kW / kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm, sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15kW.

 

 

A2  Mindestalter  18 Jahre

 

Krafträder mit einer Leistung von max. 35kW und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2kW / kg.

 

 

A    Mindestalter  24 Jahre

      (oder 2 Jahre A2)

 

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

 

 

B    Mindestalter 18 Jahre 

      (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

 

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässige Gesamtmasse, PKW wie LKW, Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse. Auch für schwerere Anhänger, wenn das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreitet.

 

 

BE   Mindestalter  18 Jahre  

       (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

       Voraussetzung: Besitz der Klasse B

 

Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhängern mit mehr als 750kg und nicht mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse, wenn diese nicht unter Klasse B fallen.

 

 

B96  Mindestalter  18 Jahre 

        (begleitetes Fahren 17 Jahre)

        Voraussetzung: Besitz der Klasse B 

 

Schlüsselzahl 96: Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500kg überschreitet, aber nicht 4250kg.

 

   
   

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